Dichtheitsprüfung

Grundstückseigentümer sind von Gesetz her verpflichtet, die Kanäle und Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Je nach Satzung des zuständigen Abwassernetzbetreibers muss die Prüfung bis zum Revisionsschacht, der Grundstücksgrenze oder zum Hauptkanal erfolgen.

Es gibt auch Vorgaben in Bezug auf die Art der anzuwendenden Druckprüfung. Diese kann optisch (mittels TV-Inspektion) oder physikalisch (Luft /  Wasser) erfolgen. Das anschließende Dichtheitsprüfungsprotokoll dient als Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber oder kann relevant für die Gebäudeversicherung sein.

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